Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von
Zauberfee - Hochzeiten, Events & freie Reden

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Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Frau Dr. Nadine Jungbecker, Hackenberg 87, 42897 Remscheid, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Zauberfee – Hochzeiten, Events & freie Reden“ (nachstehend: „Zauberfee“) mit dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichen oder diesen widersprechen, haben diese Vorrang gegenüber den AGB.

Vertragsgegenstand

Der Vertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen und die Besorgung von Geschäften zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen (insbesondere festlichen Feierlichkeiten und Hochzeiten).

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages wird von den Parteien nicht gewollt.

Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Erbringung von Dienstleistungen kommt durch Annahme des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung durch Zauberfee zustande. Zauberfee behält sich vor, die Erbringung der Leistung bis zum Ausgleich fälliger Zahlungsforderungen zurück zu behalten.

Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

Der Leistungsumfang von Zauberfee umfasst nur diejenigen Dienstleistungen, die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

Zauberfee wird den Auftraggeber regelmäßig per Email oder telefonisch über den Stand der Vorbereitungen und die entfaltete Tätigkeit informieren. Der Auftraggeber wird Zauberfee über die gewünschten Details und den Gesamtcharakter der Veranstaltung informieren sowie hierzu Auskünfte oder Erfahrungen mitteilen und damit einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Seiten unterstützen.

Zahlungsbedingungen und Preise

Sämtliche Forderungen werden in Euro inkl. gesetzlicher MwSt. berechnet. Die Vergütung erfolgt entweder auf Zeit- und Materialbasis oder auf der Basis von Pauschalpreisen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung, also dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang tritt kraft Gesetzes Zahlungsverzug ein.

Für Hochzeitsplanungen gilt: Es wird vereinbart, dass eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Vertragswertes mit Vertragsschluss fällig wird. Diese wird bei Kündigung des Vertrages generell NICHT erstattet. Weitere 25 Prozent werden zur Planungshalbzeit fällig. Die Restzahlung von 25 Prozent erfolgt eine Woche vor der Hochzeit.

Für freie Trauungen gilt: Es wird vereinbart, dass eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Vertragswertes mit Vertragsschluss fällig wird. Diese wird bei Kündigung des Vertrages generell NICHT erstattet. Die Restzahlung von 50 Prozent erfolgt eine Woche vor der Hochzeit.

Für Hochzeitsdekoration gilt: Es wird vereinbart, dass eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Vertragswertes mit Vertragsschluss fällig wird. Diese wird bei Kündigung des Vertrages generell NICHT erstattet. Nach der Probedekoration sind weitere 25 Prozent fällig. Die Restzahlung von 50 Prozent erfolgt eine Woche vor der Hochzeit.

Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit sowie Material sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Abrechnung, entsprechend des tatsächlichen Anfalls. Die Schätzungen zugrundeliegenden Mengenangaben beruhen auf nach bestem Wissen vorgenommenen Bewertungen, können jedoch gleichwohl um bis zu 30 % von der tatsächlichen Menge und Endsumme abweichen. Dies ist dem Auftraggeber bekannt.

Die Zahlungsbedingungen gelten für Dienstleistungen von Zauberfee. Zahlungsbedingungen von den bzw. im Namen der Auftraggeber extern beauftragter Dienstleister (bspw. Hotel, Gastronomie, Catering, Floristik, DJ/ Musikband, Druckerei etc.) können abweichen.

Verträge mit externen Dienstleistern

Soweit externe Dienstleister hinzugezogen werden sollen, geschieht dies stets im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die hierdurch entstehenden Kosten sind nur dann Teil Vertrages mit Zauberfee, wenn dies im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Zauberfee wird geeignete Dienstleister ermitteln, auswählen und vorschlagen. Die Auftraggeber schließen Verträge mit externen Dienstleistern in aller Regel persönlich ab. Zauberfee wird nur auf Weisung und im Namen des Auftraggebers externe Dienstleister beauftragen. Zauberfee übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Leistung solcher externer Dienstleister.

Verträge mit externen Dienstleistern (bspw. Hotel/ Gastronomie/ Catering, Floristik, DJ/ Musikband, Druckerei etc.) unterliegen nicht den AGB von Zauberfee. Die AGB der externen Dienstleister können abweichen.

Dauer des Vertrages und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Beauftragung und endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.

Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von Zauberfee jederzeit gekündigt werden. Widerruf und Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Kosten für bereits beschaffte Materialien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden waren, müssen vollständig vom Auftraggeber getragen werden.

Der Schwerpunkt der von Zauberfee zu leistenden Arbeiten, liegt in der gedanklich-schöpferischen Konzeption und planerischen Vorbereitung der Veranstaltung. Diese Arbeit wird von Zauberfee am Ort der Niederlassung, also in Remscheid, erbracht. Auch wegen der dringend frühzeitig zu treffenden Vorkehrungen, wird der Großteil der geschuldeten Leistung durch Zauberfee somit regelmäßig schon umgehend nach Abschluss des Vertrages entfaltet und damit regelmäßig schon einige Zeit vor der eigentlichen Veranstaltung erledigt. Dies ist dem Auftraggeber bekannt.

Kündigungsregel

Für Hochzeitsplanungen gilt: Die Anzahlung von 50 Prozent des Auftragswertes wird in jedem Fall einbehalten. Wird der Vertrag von Seiten des Auftragsgebers weniger als 16 Wochen vor der Hochzeit gekündigt, sind weitere 25 Prozent, also insgesamt 75 Prozent des Auftragswertes fällig.

Für freie Trauungen gilt: Die Anzahlung von 50 Prozent des Auftragswertes wird in jedem Fall einbehalten. Wird der Vertrag von Seiten des Auftragsgebers weniger als 16 Wochen vor der Hochzeit gekündigt, sind weitere 25 Prozent, also insgesamt 75 Prozent des Auftragswertes fällig.

Für Hochzeitsdekoration gilt: Die Anzahlung von 25 Prozent des Auftragswertes wird in jedem Fall einbehalten. Wird der Vertrag von Seiten des Auftragsgebers weniger als 4 Wochen vor der Hochzeit gekündigt, sind alle Kosten für bereits bestellte Waren wie Blumen, Kerzen etc. vom Brautpaar zu tragen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung, also dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Sollte Zauberfee aus gewichtigen Gründen (z.B. Krankheit) verhindert sein die geschuldete Leistung zu erbringen hat Zauberfee das Recht, einen zur Übernahme der Aufgaben bereiten Kollegen bzw. eine Kollegin für die weitere Erfüllung des Vertrages (insbesondere der Durchführung der Trauzeremonie) zu bestimmen, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt – unter der Prämisse, dass der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und keine Mehrkosten entstehen – als erteilt.

Urheberrecht

An sämtlichen von Zauberfee erstellten Manuskripten, Projektkonzepten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sowie im Rahmen der Veranstaltung erzeugten Fotografien, behält sich Zauberfee die Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Veröffentlichung bzw. Weitergabe an Dritte bedarf, auch nach Beendigung des Vertrages, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Haftung

Zauberfee haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Zauberfee oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Zauberfee, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit Zauberfee bezüglich einer Ware oder Teilen derselben im Einzelfall ausdrücklich eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie übernommen haben sollte, haftet sie auch im Rahmen einer solchen Garantie.

Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Zauberfee allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst war.

Zauberfee haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflicht betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalspflicht). Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Zauberfee haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Zauberfee haftet nicht für Ausfall oder Schäden, die auf höherer Gewalt oder sonstigen Umständen beruhen und von Zauberfee nicht zu vertreten sind.

Mehrheit von Auftraggebern

Mehrere Auftraggeber haften für Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Das gilt insbesondere für die Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie Aufwendungen.

Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung von Zauberfee ist es ausreichend, dass diese gegenüber einem Auftraggeber abgegeben wird. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen seitens Zauberfee. Ein etwaiger Widerruf der Vollmacht aus wichtigem Grund wird erst für Erklärungen wirksam, die nach Zugang des Widerrufs abgegeben werden.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Zauberfee ist, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz der Niederlassung von Zauberfee (Remscheid).

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Dezember 2022